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Allgemeine Geschäfts-bedingungen

(Stand: 23. Juni 2021)

nearbuy GmbH

Am Alten Sudhaus 7B

34119 Kassel

Präambel

nearbuy unterstützt die direkte und einfache Zusammenarbeit zwischen Erzeugern und Verarbeitern von Lebensmitteln, regionalen Bündlern und Logistikern sowie Gemeinschaftsversorgern, Ladnern und Gastronomen in einer Region. Dafür stellt nearbuy eine Webanwendung zur Verfügung, die Angebot und Nachfrage nach landwirtschaftlichen Erzeugnissen und die dahinter stehenden Betriebe im eigenen Umfeld sichtbar macht und den Handel über einen Online-Marktplatz ermöglicht.

nearbuy versteht sich als Plattform, die den Handel durch eine Vielzahl an (aktuell verfügbaren und geplanten) Funktionen ermöglicht. nearbuy selbst ist kein Händler. Der Handel findet zwischen den Teilnehmenden statt.

§1 Vertragsgegenstand, Geltungsbereich und Änderung

(1) Die nearbuy GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Doreen Havenstein, Kassel, nachfolgend „nearbuy" genannt, stellt ihren Vertragspartnern (im Folgenden auch "Teilnehmer", "Teilnehmerin" oder "Teilnehmende" genannt) unter www.mitmachen.nearbuy-food.de ein Online-Werkzeug zur Verfügung, welches den Teilnehmenden den Handel mit regionalen Lebensmitteln und damit verbundenen Dienstleistungen (z.B. Verarbeitung, Lebensmitteltransporte) in ihrem regionalen Umfeld ermöglicht.

(2) Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen nearbuy und dem jeweiligen Teilnehmer und gelten ausschließlich.

(3) Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Teilnehmenden werden nicht anerkannt, es sei denn, nearbuy hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.

(4) Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich mit gewerblichen oder selbstständigen Betrieben (im juristischen Sinne Unternehmer). Diese AGB gelten entsprechend ausschließlich gegenüber Betrieben. Ein Betrieb im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Registrierung bei nearbuy in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine Nutzung der Dienste von nearbuy ist für Privatpersonen nicht möglich.

(5) Die AGB enthalten die zwischen nearbuy und den Teilnehmenden geltenden Bedingungen für die Nutzung der Webanwendung soweit diese Bedingungen nicht durch Vereinbarungen in Textform zwischen nearbuy und dem jeweiligen Teilnehmer abgeändert werden.

(6) Sollten Änderungen dieser Geschäftsbedingungen notwendig werden, weisen wir die Teilnehmenden darauf hin. Sie müssen die geänderten Nutzungsbedingungen dann wieder bestätigen.

(7) Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt.

 

(8) Alle Preisangaben verstehen sich als Netto-Europreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§2 Vertragsschluss und Zugang

(1) Der Vertragsschluss vollzieht sich wie folgt: (a) Der Teilnehmer registriert sich mit seiner E-Mail-Adresse sowie mit der Vergabe eines Passworts auf der Internetplattform www.mitmachen.nearbuy-food.de und sichert damit zu, dass er Betrieb ist bzw. als vertretungsberechtigte Person eines Betriebs die Registrierung vornimmt. (b) Die Aktivierung des Nutzerkontos erfolgt über einen Bestätigungslink, der dem Teilnehmenden an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse gesendet wurde.

(c) Im Anschluss an die Aktivierung des Nutzerkontos muss der Teilnehmer sein eigenes Benutzerprofil sowie das Betriebsprofil vervollständigen. Die Daten des Benutzers und des Betriebs müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Der Vertrag kommt zustande, indem sich der Teilnehmer mit den AGB einverstanden erklärt und seine E-Mail bestätigt.

 

(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können vom Teilnehmenden im Rahmen der Registrierung über einen Link aufgerufen werden. Darüber hinaus können sie jederzeit auf der Webseite unter dem Link: www.nearbuy-food.de/allgemeine-geschäftsbedingungen eingesehen werden.

(3) Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages besteht nicht. nearbuy behält sich vor, den Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere aber wegen falscher Angaben bei der Registrierung, Zweifeln an der rechtlichen Existenz des Teilnehmenden und/oder Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe hierzu insbesondere auch §4).

(4) Sollten sich Angaben des Teilnehmenden und/oder des Betriebs ändern ist der Teilnehmende bzw. der Betrieb verpflichtet, alle Änderungen unverzüglich im Benutzerprofil und/oder Betriebsprofil vorzunehmen.

§3 Rechte und Pflichten der Nutzung

(1) nearbuy stellt den Teilnehmenden eine Webanwendung zur Verfügung, die über den Browser geöffnet und genutzt wird. Sie wird nicht über einen App Store bereitgestellt. Die Webanwendung wird mit dem Button “Mitmachen” auf der Webseite www.nearbuy-food.de oder direkt mit der URL www.mitmachen.nearbuy-food.de aufgerufen.

(2) Mit Vertragsabschluss erhält der Teilnehmer ein einfaches Nutzungsrecht für die bestimmungsgemäße vertragliche Nutzung. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist nicht gestattet. Der Teilnehmende ist verpflichtet, die Leistungen von nearbuy nur für die vertragsgemäßen Zwecke zu verwenden. Der Teilnehmende darf die von nearbuy zur Verfügung gestellte Webanwendung sowie die dort veröffentlichten Daten (Texte, Bilder, Formulare) weder ganz, noch in Teilen Dritten außerhalb des eigenen Betriebs entgeltlich oder unentgeltlich zugänglich machen, herunterladen, bearbeiten, vervielfältigen, nachbilden, verbreiten oder in sonstiger Weise unterlizenzieren oder bearbeiten und davon abgeleitete Werke schaffen und jegliche andere Form von reverse engineering vorzunehmen.

(3) Voraussetzung für die Nutzung der Leistungen von nearbuy sind neben der Registrierung ein internetfähiges Endgerät (PC oder Tablet) sowie eine aktive Internetverbindung. Die Sicherstellung einer stabilen Internetverbindung zur Nutzung des Dienstes von nearbuy obliegt dem Teilnehmenden in dessen eigener Verantwortung.

(4) Der Teilnehmende ist verpflichtet, die Zugangsdaten und insbesondere das Passwort ordnungsgemäß aufzubewahren, geheim zu halten und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Der Teilnehmende hat auch dafür Sorge zu tragen, dass das Passwort ausreichend sicher gewählt ist.

(5) Der Teilnehmende räumt nearbuy für die Erbringung der vertraglichen Leistungen die erforderlichen Nutzungsrechte an allen Daten, Texten, Bildern und sonstigen Medien ein, die der Teilnehmende dafür zur Verfügung stellt. Der Teilnehmende versichert, dass ihm hierfür die erforderlichen Nutzungsrechte zustehen.

(6) Der Teilnehmende ist verpflichtet, selbst Sicherungen der von ihm erstellten Dokumente anzufertigen.

(7) nearbuy behält sich vor, Verstöße gegen die vorgenannten Rechte und Pflichten dem Teilnehmenden anzumelden, mit ihm gemeinsam eine Lösung zu suchen und den Teilnehmenden bei wiederholtem Verstoß von der Nutzung auszuschließen.

§4 Geschäftskriterien und ethische Kriterien

(1) nearbuy möchte mit seinem Angebot den regionalen Handel mit Lebensmitteln und damit verbundenen Dienstleistungen (z.B. Verarbeitung, Lebensmitteltransporte) und die Lebensmittelversorgung innerhalb einer Region fördern. nearbuy möchte damit lebendige und nachhaltige Regionen gestalten, in denen gerechtes Wirtschaften für Natur, Tier und Mensch gelebt wird.

(2) Dem Begriff “regional” liegt keine allgemein verbindliche Definition zugrunde. Die “Region” ist im Selbstverständnis von nearbuy nicht an Grenzen gebunden, sondern bedeutet vor allem Nähe. Deshalb definiert sich die Region immer vom Standort des teilnehmenden Betriebs und seines räumlichen Umkreises bis maximal etwa 50 bis 200 Kilometer -  je nach den örtlichen Bedingungen. Jeder teilnehmende Betrieb hat somit eine eigene Definition seiner Region.

(3) Der Handel von Lebensmitteln und damit verbundenen Dienstleistungen über nearbuy sieht vor, die Waren und Dienstleistungen innerhalb der Region der beteiligten Handelspartner (siehe §2) zu tun. Bei verarbeiteten Produkten müssen die wertgebenden Bestandteile (d.h. Zutaten in der Produktbezeichnung durch Worte, Bilder oder graphische Darstellungen hervorgehoben sind) aus der Region der beteiligten Handelspartner stammen.

(4) nearbuy fördert eine nachhaltige und gerechte Wirtschaftsweise für Natur, Tier und Mensch. Sie ist gekennzeichnet durch ressourcenschonende und biodiversitätsfördernde Maßnahmen und/oder möglichst ökologischen Landbau, durch eine artgerechte Tierhaltung (einschl. Fütterung) sowie durch Respekt und faire Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden und Handelspartner bei Produkten auf jeder Wertschöpfungsstufe.

(5) nearbuy behält sich vor, die Einhaltung der vorgenannten Kriterien zu prüfen, für die Dauer der Nutzung Verstöße gegen die Einhaltung der Geschäftskriterien und ethischen Kriterien dem Teilnehmenden anzumelden, mit ihm gemeinsam eine Lösung zu suchen und den Teilnehmenden bei wiederholtem Verstoß von der Nutzung auszuschließen.

§5a Rechte und Pflichten für die Verwendung von Bildern

(1) Profilbilder

(a) nearbuy ermöglicht den Teilnehmenden in ihrem persönlichen Profil Bilder der eigenen Person hochzuladen. Diese Bilder werden dazu verwendet, die Teilnehmenden als Ansprechpartner eines Betriebs zu präsentieren. (b) Mit dem Hochladen stimmt der Teilnehmende zu, dass das Bild gespeichert und im Kontext von nearbuy und den angegliederten Diensten verwendet wird.

(2) Bilder des Betriebs

(a) nearbuy ermöglicht den Teilnehmenden im Profil der von ihnen verwalteten Betriebe Bilder des Betriebs hochzuladen. Diese Bilder werden dazu verwendet, den Betrieb zu präsentieren. (b) Mit dem Hochladen stimmt der Teilnehmende zu, dass die Bilder gespeichert und im Kontext von nearbuy und den angegliederten Diensten verwendet wird. (c) Darüber hinaus versichert der Teilnehmende, dass eventuell auf dem Bild abgebildete Personen ebenfalls mit der Speicherung und Veröffentlichung einverstanden sind.

(3) Öffentliche Darstellung eines Betriebs

(a) Teilnehmende, die zur Verwaltung eines Betriebs berechtigt sind, können die Sichtbarkeit des Betriebs auf "öffentlich" setzen. Hierdurch ist der Betrieb mit seinen Betriebsdaten (Name und Adresse des Betriebs) auf einer Karte auf www.nearbuy-food.de auch für Personen sichtbar, die nicht bei nearbuy teilnehmen, und kann mit angegliederten Diensten geteilt werden. (b) Der Teilnehmende versichert, dass alle Personen, die auf den Bildern zu sehen sind, mit dieser Veröffentlichung einverstanden sind. (c) Der Teilnehmende räumt nearbuy für die Erbringung der vertraglichen Leistungen die erforderlichen Nutzungsrechte an allen Bildern ein, die der Teilnehmende dafür zur Verfügung stellt. Der Teilnehmende versichert, dass ihm hierfür die erforderlichen Nutzungsrechte zustehen.

§5b Rechte und Pflichten für die Verwendung der E-Mail Adresse

(1) nearbuy ermöglicht den Teilnehmenden sich mit ihrer betrieblichen E-Mail Adresse bei nearbuy zu registrieren und im Weiteren anzumelden

(2) nearbuy informiert die Teilnehmenden über ihre betriebliche E-Mail Adresse von Fall zu Fall über bevorstehende und umgesetzte Neuerungen und Änderungen. Das kann sich um neue Funktionen oder Erweiterungen von bestehenden Funktionen handeln, um Änderungen der Datenschutzerklärung und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auch um bevorstehende Änderungen, die den Teilnehmenden mitgeteilt werden, um ihnen die Möglichkeit zu geben, mitzuentscheiden. Damit wird bezweckt, dass die Teilnehmenden die Neuerungen kennen und sie nutzen können und Änderungen zur Kenntnis nehmen. Die Teilnehmenden werden über den Erhalt dieser E-Mail informiert, sobald sie sich registriert haben und der Betrieb verifiziert wurde. Sie erhalten dort und in jeder E-Mail die Möglichkeit, dem Erhalt zu widersprechen.

(3) Eine andere Verwendung der E-Mail Adresse erfolgt nicht.

§6 Nutzungsgebühren und Sperrung

(1) Die Nutzung der Leistungen unter §3 ist ab Beginn ihrer allgemeinen Bereitstellung (29. März 2021) zunächst kostenfrei. 

(2) Ab voraussichtlich Sommer 2022 fällt für die Nutzung bestimmter Funktionen eine Nutzungsgebühr an. Die Höhe der Gebühr berechnet sich entsprechend der tatsächlich gewählten Funktion. Die Preise für die Funktionen werden dem Teilnehmenden in der Webanwendung angezeigt und zu gegebener Zeit auf der Webseite www.nearbuy-food.de veröffentlicht.

(3) Die Registrierung und Basisfunktionen bleiben kostenfrei.

(4) Es besteht die Möglichkeit, die Nutzungsgebühr viertel-, halb- oder jährlich zu zahlen.

(5) Gerät der Teilnehmende mit der Zahlung der Nutzungsgebühr in Verzug, ist nearbuy neben der Geltendmachung von Verzugszinsen und ggf. weiteren Verzugsschäden berechtigt, den Zugang des Teilnehmenden bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen zu sperren.

(6) Bei der Festsetzung der Nutzungsgebühr wird darauf geachtet, dass die Kosten für den Betrieb und den Support von nearbuy gedeckt werden und der finanzielle Aufwand für die Teilnehmenden betriebswirtschaftlich vertretbar ist.

(7) Eine Angabe von falschen Informationen und vorsätzliche Täuschung berechtigt nearbuy gemäß §7 Absatz (4) (a) und (b) zur Abmahnung und anschließend zur außerordentlichen Kündigung. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten.

§7 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate.

(2) Der Vertrag ist von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende schriftlich kündbar. Kündigungen bedürfen der Textform.

(3) Erfolgt keine fristgerechte Kündigung wird der Vertrag um weitere 12 Monate verlängert.

(4) Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Ein außerordentlicher Kündigungsgrund ist insbesondere in diesen Fällen gegeben: (a) wenn der Teilnehmende gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt. (b) wenn der Teilnehmende wiederholt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt. Ein Verstoß ist wiederholt, wenn bereits wegen eines vorherigen Verstoßes abgemahnt wurde. (c) wenn der Teilnehmende mit mehr als zwei Zahlungen in Verzug gerät. (d) wenn eine Schließung des teilnehmenden Betriebs aufgrund behördlicher oder betrieblicher Entscheidungen erfolgt.

(5) Nach der Kündigung erlischt das beidseitige Nutzungsrecht an den Inhalten des Teilnehmenden. Inhalte erscheinen allerdings weiter, wenn diese durch den Teilnehmenden für andere als öffentlich sichtbar veröffentlicht wurden. Wenn der teilnehmende Betrieb nach der Kündigung nicht mehr sichtbar sein möchte, muss er dies explizit machen (z.B. durch eine schriftliche Mitteilung an kuendigen@nearbuy-food.de).

§8 Systemverfügbarkeit

(1) nearbuy bietet eine Netzverfügbarkeit von 99 % im Jahresdurchschnitt. Ausgenommen hiervon sind die Zeiten für Wartungs- und Pflegearbeiten, welche rechtzeitig angekündigt werden. Zur Aufrechterhaltung der Plattform sind Wartungsarbeiten, im Einzelfall auch Serverabschaltungen oder -neustarts, erforderlich. Es kann daher zu seltenen, vorübergehenden Serviceeinschränkungen kommen. Dies gilt ebenso bei Serviceeinschränkungen anderen Ursprungs, die wir nicht beeinflussen können (wie z. B. Störung öffentlicher Kommunikationsnetze, Stromausfälle, Denial of Service Attacks, Streiks).

 

(2) nearbuy ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen, klima-  und wetterbedingte Ereignisse, sowie Epidemien und Pandemien.

§9 Gewährleistung und Haftung

(1) Wir stellen klar, dass nearbuy in Bezug auf die Waren und Dienstleistungen, die von den Teilnehmenden angeboten bzw. nachgefragt werden, nicht Vertragspartner ist und somit nearbuy gegenüber keine Gewährleistungsansprüche aus Verträgen zwischen den Teilnehmenden geltend gemacht werden können. Für die Darstellung und Beschreibung der Angebote und deren Richtigkeit ist einzig der Anbietende verantwortlich.

(2) Der Teilnehmende verpflichtet sich, Mängel oder Schäden, die den Betrieb oder die Sicherheit der Dienstleistung stören könnten, unverzüglich zu melden. Hierbei soll der Teilnehmende alle Maßnahmen treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder deren Beseitigung erleichtern oder beschleunigen.

(3) Ob ein Mangel vorliegt, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach liegt ein Mangel insbesondere vor, wenn die Webanwendung nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung unmöglich oder nur eingeschränkt möglich ist.

(4) nearbuy ist verpflichtet, Mängel an der Webanwendung unverzüglich zu beheben (Nachbesserung). Bei der Mängelbeseitigung wird sich nearbuy bemühen, dass keine Unterbrechung der Nutzung auftritt. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen über den Mietvertrag, §§535 ff BGB. Der §536a Abs. 1, 1. Alt. BGB, der einen verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch des Teilnehmers gegen nearbuy beinhaltet, ist ausgeschlossen.

(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, und für Mängel, die in einer Hardware- und Softwareumgebung auftreten, die den Systemanforderungen für das reibungslose Funktionieren der Webanwendung nicht entspricht, oder bei Änderungen und Modifikationen, die durch die Teilnehmenden vorgenommen werden.

(6) nearbuy übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Teilnehmenden oder Dritten dadurch entstehen, dass der Teilnehmende im Rahmen des Dienstes von nearbuy fehlerhafte Angaben bzw. Eingaben tätigt.

(7) nearbuy übernimmt keine Garantie dafür, dass ein über die Webanwendung angebahnter oder abgeschlossener Handel zu einer erfolgreichen Kaufabwicklung führt.

(8) nearbuy haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(9) Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch nearbuy, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, haften wir stets unbeschränkt • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, • bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

(10) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von nearbuy, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

(11) Die Haftung für Datenverlust wird vorbehaltlich der Ziffern 9 und 10 auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre; es sei denn, es liegt eine der Voraussetzungen nach Ziffer 4 vor. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen und die gesetzlichen Vertreter von nearbuy. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen. Wir haften nicht auf die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

§10 Datensicherheit und Datenschutz

nearbuy ist der Schutz persönlicher Daten sehr ernst. Personenbezogene Daten werden vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Vorschriften behandelt. Informationen zu unserem Umgang mit Euren personenbezogenen Daten haben wir unter www.nearbuy-food.de/datenschutz zusammengefasst.

§11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Für Verträge zwischen nearbuy und den Teilnehmenden ist der Erfüllungsort unser Geschäftssitz.

(2) Sofern die Parteien Kaufleute sind, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, der Firmensitz von nearbuy als Gerichtsstand vereinbart. Gleiches soll gelten, wenn der Teilnehmende eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist und wenn der Teilnehmende keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder nach Vertragsschluss den Wohnsitz ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

(3) Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragspartnern einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

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